Pflanzrechte im Weinbau laufen voraussichtlich erst 2015 aus

Bei den Rheinhessischen Agrartagen sorgte eine Bemerkung von Lars Hoelgaard, dem landwirtschaftlichen Generaldirektor der EU-Kommission, für Verwirrung in Bezug auf die Pflanzrechte.

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Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e. V. weist seine Mitglieder darauf hin, dass die Rebpflanzrechte nicht 2010 auslaufen. Die Berichterstattung in einer Tageszeitung über den Weinbautag Rheinhessen hatte in dieser Frage für Verwirrung gesorgt. In diesen Bericht hat sich jedoch der Fehlerteufel eingeschlichen. Eine Richtigstellung ist in der Ausgabe vom 26. Januar 2010 der Allgemeinen Zeitung Mainz bereits erfolgt.

Im Rahmen der Beratungen zur Reform der Europäischen Weinmarktorganisation beinhaltete der Ursprungsvorschlag der Europäischen Kommission, die Rebpflanzrechte 2010 auslaufen zu lassen. Nach massivem Protest des Berufsstandes wurde dieses Vorhaben jedoch verschoben und im Jahr 2008 der Beschluss gefasst, dass die Rebpflanzrechte nicht im Jahr 2010, sondern zum Ende des Jahres 2015 auslaufen. Die Mitgliedsstaaten der EU können die Pflanzrechte national um drei Jahre, bis 2018 verlängern.

Zudem wird im Jahr 2012 eine Zwischenbewertung der Reform auf EU-Ebene erfolgen. Der BWV führt bereits heute gemeinsam mit den Weinbauverbänden Rheinhessen und Pfalz viele Diskussionen für die Beibehaltung der Pflanzrechte und lehnt eine Abschaffung nach wie vor strikt ab. bwv