Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat am Dienstag dieser Woche im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums das Antragsverfahren für das Liquiditätshilfeprogramm, das am 1. März gestartet worden war, beedet. Laut einem Schreiben der Rentenbank werden Anträge, die bis einschließlich 9. März eingegangen sind, nach den Windhundverfahren bearbeitet, das heißt nach der Reihenfolge ihres Eingangs und bis die Mittel des Bundes ausgeschöpft sind. Anträge die nach dem Termin eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.