Gute Chancen für Abschaffung der Steuererklärungspflicht
Mehraufwand für Saisonarbeitskräfte und Finanzämter
Ein Vertreter des BundesfinanzÂministeriums stellte in der vergangenen Woche im Finanzausschuss des Bundestages eine entsprechende Regelung im nächsten steuerpolitischen Gesetzesvorhaben der Regierung in Aussicht. Eine vom Bundesrat vorÂgeschlagene Berücksichtigung im Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben, das am vergangenen Freitag vom Bundestag in Zweiter und Dritter Lesung beschlossen worden ist, kam allerdings nicht zustande. Dies hätte das Gesetzgebungsverfahren verzögert, so dass dann eine Reihe von bereits überfälligen Vorschriften nicht rechtzeitig hätte umgesetzt werden können, hieß es in Berlin. Die Zeit für eine Streichung der Steuererklärungspflicht drängt, weil bis Ende Mai entsprechende Mitteilungen bei den Finanzämtern vorliegen müssen. Sollte es bis dahin einen Gesetzentwurf geben, der einen Wegfall vorsieht, würde dies aller Voraussicht nach ausreichen.
Für eine Überprüfung der Steuererklärungspflicht für Saisonkräfte sprach sich in der vergangenen Woche auch der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser, aus. Die mit dem Jahressteuergesetz 2009 eingeführte Steuererklärungspflicht führe lediglich zu mehr Bürokratie, ohne dass nennenswerte Steuermehreinnahmen zu erwarten seien, kritisierte Bleser. Der bürokratische Mehraufwand treffe sowohl die Saisonarbeitskräfte als auch die Finanzämter. Diese müssten die Erklärungen prüfen, aber auch Nachforschungen bis ins Ausland anstellen, wenn eine Erklärung nicht abgegeben wurde. Zudem bestehe die Gefahr, dass ausländische Erntehelfer aufgrund dieser neuen Verpflichtung in andere europäische Länder abwanderten. age