Regelung wird sich ändern
Ankündigung des Staatssekretärs zum Erosionsschutzkataster
Die bislang in Hessen vorgesehene Regelung beim Erosionsschutzkataster, nach der ein Ackerschlag insgesamt als erosionsgefährdet eingestuft wird, wenn auf diesem mindestens 30 Ar erosionsgefährdet sind, wird offensichtlich keinen Bestand haben ...
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