Regelung wird sich ändern

Ankündigung des Staatssekretärs zum Erosionsschutzkataster

Die bislang in Hessen vorgesehene Regelung beim Erosionsschutzkataster, nach der ein Ackerschlag insgesamt als erosionsgefährdet eingestuft wird, wenn auf diesem mindestens 30 Ar erosionsgefährdet sind, wird offensichtlich keinen Bestand haben ...

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