Arzneimittelrecht für Nutztierhalter

Ob Blauspray gegen entzündete Klauen, Antibiotika zum Trockenstellen von Kühen oder Hustenlöser bei Atemwegserkrankungen von Schweinen: Nutztierhalter sind es gewohnt, Arz­neimittel zu verabreichen. Damit helfen sie nicht nur den Tieren, sondern tragen auch eine große Verantwortung.

Denn aus Nutztieren und ihren Produkten entstehen Lebensmittel, die frei von jeglichen Wirkstoffen aus Arzneimitteln sein müssen. Um schädliche Wirkungen bei Mensch und Tier zu vermeiden, wurde 1961 das Arzneimittelrecht erlassen. Es enthält klare Vorgaben für den Einsatz von Tierarzneien, etwa zur Art der Verabreichung, zur Anwendungsdauer und zu den Wartezeiten aller verfügbaren Wirkstoffe. Die für Landwirte besonders wichtigen Inhalte des Gesetzes fasst das neue aid-Heft „Arzneimittelrecht für Nutztierhalter“ zusammen. Es beantwortet die häufigsten Fragen zum Thema, von der Definition eines Arzneimittels über die Zulassungs- und Anwendungsvorschriften bis zu den Nachweispflichten des Tierhalters.

Zudem spricht es die geltenden Regelungen zur Abgabe von Arzneimitteln durch den Tierarzt, zur Bevorratung und ganz allgemein zur richtigen Lagerung im Betrieb an. Die immer häufiger genutzten alternativen Methoden auf Basis homöopathischer oder phytotherapeutischer Mittel unterliegen ebenfalls dem Arzneimittelrecht und werden ausführlich erläutert. Aufgrund seiner großen Praxisnähe und des übersichtlichen Aufbaus in Form häufig gestellter Fragen ist das Heft eine ideale Informationsquelle für Landwirte und alle, die im Bereich der Veterinärmedizin arbeiten.

Das AID-Heft Arzneimittelrecht für Nutztierhalter hat die Bestell-Nr.: 1575, kostet 3 Euro (plus einer Versandkostenpauschale von 3 Euro) und kann direkt beim AID bestellt werden: Tel: 01803/849900, Fax: 0228/84 99-200, E-Mail: Bestellung@aid.de, Internet: www.aid-medienshop.de aid/LW