GVO-Freisetzung auch bei Unkenntnis illegal

Bundesverwaltungsgericht gibt Klage des Landes Hessen statt

Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen muss auch dann beendet werden, wenn dem Landwirt bei der Aussaat die Verunreinigung des Saatguts mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) nicht bekannt war. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vergangene Woche entschieden und damit einer Klage des Landes Hessen stattgegeben.

In dem vorliegenden Fall hatten Landwirte Rapssaatgut verwendet, das laut einer zuvor von ihnen veranlassten Untersuchung keine GVO-Verunreinigung aufwies. Nachdem später bei einer amtlichen Analyse einer weiteren Probe geringe Spuren ...

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