Investitionsprogramm Landwirtschaft – bis 21. April registrieren!

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Die Registrierung für das sogenannte Interessensbekundungs-Verfahren zum „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ des Bundeslandwirtschaftsministeriums muss bis zum Mittwoch, 21. April, 18 Uhr erfolgen (die Meldung des Bundesministeriums kam erst nach Redaktionsschluss der Printausgabe). (Siehe dazu auch LW-Ausgabe Nr. 12, Seite 5.) Der Link für das Online-Portal lautet: foerderportal.rentenbank.de....

Achtung: Wer sich schon bei der ersten Runde des Programms im Januar registriert hat, muss sich nicht erneut registrieren. Wer registriert ist, erhält dann von der Landwirtschaftlichen Rentenbank eine E-Mail mit der Einladung zur Teilnahme am Interessenbekundungs-Verfahren. Dieses ist vom 23. bis 30. April geöffnet.

Der Antragsteller muss sich dabei eindeutig identifizieren, um Mehrfachanmeldungen zu verhindern. Es wird abgefragt, in welchem Förderbereich eine Investition geplant ist (Maschinenbeschaffung, Bau von Lagern für Wirtschaftsdünger oder Beschaffung von Separierungsanlagen). Außerdem sind das gewünschte Jahr der Förderung sowie eine unverbindliche, ungefähre Preisangabe zu nennen.

Im Anschluss werden alle Interessenbekundungen je Förderbereich per Zufallsverfahren in eine Reihenfolge gebracht. Anhand dieser Reihung wird sukzessive die Einladung der Rentenbank an die Unternehmen ergehen, einen Zuschussantrag zu stellen. Die Laufzeit des Programms ermöglicht eine Förderung von 2021 bis 2024. Durch die Abfrage einer prinzipiellen Interessenbekundung können die vorgesehenen Haushaltsmittel über die gesamte Laufzeit des Programmes sachgerechter eingesetzt werden. Unabhängig davon wird es in den kommenden Jahren weitere Interessenbekundungs- und Antragsverfahren für die jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel geben.

Im Rahmen des Programms wurden Förderbedingungen angepasst.

Um die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Maschinennutzung zu erleichtern, können jetzt auch neu gegründete GbRs gefördert werden.

Die Höchstfördersumme für förderfähige Investitionen in den Jahren 2021 bis 2024 beträgt eine Million Euro je Zuwendungsempfänger.

Für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion beträgt die Höchstfördersumme 250 000 Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben, für gewerbliche Unternehmen 100 000 Euro.

Außerdem wurde die Positivliste um bestimmte Maschinenkategorien erweitert, um insbesondere Betriebe mit Sonderkulturen und kleinstrukturierte Landwirtschaft besser fördern zu können. So werden auch Maschinen gefördert, die zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln in Sonderkulturbetrieben eingesetzt werden.

Auch kleinere, mit moderner Technik ausgestattete Pflanzenschutzgeräte mit maximal 18 Meter Arbeitsbreite und maximal 1800 Liter Behältergröße werden gefördert, ebenso wie die Nachrüstung mit GPS-Grundausstattung auch für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln und bei der mechanischen Unkrautbekämpfung. Weitere Infos: www.rentenbank.de.

LW – LW 15/2021