Jagdgenossenschaften: Keine Austrittswelle absehbar

Umsetzung des EGMR-Urteils im Jagdrecht

Mit einer Änderung des Bundesjagdgesetzes hat der Gesetzgeber das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften umgesetzt. Noch vor Inkrafttreten gibt es Eilanträge vor Verwaltungsgerichten, mit denen Grundeigentümer aus ethischen Gründen aus der Jagdgenossenschaft ausscheiden und ihr Grundstück befrieden lassen wollen. Das LW hat den Juristen und Jäger Björn Schöbel von der L & F Rechtsanwaltsgesellschaft über die Auswirkungen befragt.

LW: Herr Schöbel, gibt es schon eine Austrittswelle von Grundstückseigentümern? Schöbel: Nein, gegenwärtig ist keine Austrittswelle absehbar. Der Bund geht von deutschlandweit insgesamt 300 Anträgen aus. Das sind aber vage ...

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