Kappungsgrenze von 60 000 Euro kommt nicht

Degression der Direktzahlungen aber wahrscheinlich

Eine Kappungsgrenze von 60 000 Euro bei den Direktzahlungen wird von der Europäischen Kommission nicht vorgeschlagen werden. Das konnte der Pressedienst Agra Europe aus hochrangigen Kommissionsquellen in Erfahrung bringen. In einem zuvor bekannt gewordenen, vorläufigen internen Kommissionspapier zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 hieß es, dass eine Kappungsgrenze bei 60 0000 Euro geplant sei.

Jedoch deutete sich in der vergangenen Woche an, dass es in dem Ende Mai erwarteten Vorschlag von EU-Agrarkommissar Hogan zur GAP 2020 zumindest eine degressive Auszahlung der Direktzahlungen aus der ...

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