Kein Antrag auf Notfallgenehmigung für Neonics
In Polen und Ungarn, aber nicht in Deutschland
Über die Frage, ob es einen deutschen Antrag auf eine Notfallgenehmigung für den Einsatz der neonikotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam im Zuckerrübenanbau gibt, gab es in der vergangenen Woche Spekulationen. Die Bundesregierung hat dies auf Nachfrage von Agra Europe dementiert. Es habe keine Ausnahmegenehmigung für die Zulassung dieser insektiziden Mittel beantragt, erklärte ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums am vergangenen Freitag.
Über die Frage, ob es einen deutschen Antrag auf eine Notfallgenehmigung für den Einsatz der neonikotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam im Zuckerrübenanbau gibt, gab es in der vergangenen Woche ...
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