Kein Vorrang für Ersatzgeld beim Naturschutz-Ausgleich

Umweltministerium hält Prinzip der Realkompensation hoch

Das Bundesumweltministerium dämpft die Erwartungen von landwirtschaftlicher Seite an die anstehende Kompensationsverordnung. „Die Verordnung beruht auf dem gesetzlich verankerten Prinzip der Realkompensation“, stellte die Parlamentarische Staatssekretärin im Umweltressort, Katherina Reiche, vergangene Woche in der Fragestunde des Bundestages klar.

Sie betonte zugleich, dass Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen „insbesondere auch über Flächenpools und Ökokonten“ erbracht werden sollen. Die Bedingungen für die Realkompensation und das Ersatzgeld sollen laut Reiche so ausgestaltet werden, ...

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