Keine Ausnahmen mehr beim Verpackungsregister

Ab 1. Juli Registrierungspflicht im Verpackungsregister

Die Pflicht zur Registrierung im Verpackungsregister Lucid gilt ab dem 1. Juli 2022 auch für diejenigen Verpackungen, die bislang davon befreit waren. Damit muss sich dort ab diesem Zeitpunkt ausnahmslos jeder registrieren, der verpackte Waren in den Verkehr bringt.

Das betrifft zum Beispiel Direktvermarkter und Betreiber von Marktständen, die ausschließlich die sogenannten „Serviceverpackungen“ in den Umlauf bringen. Die bloße Registrierung durch die Lieferanten der vorlizenzierten Serviceverpackungen ist dann nicht ...

Login

Als Abonnent haben Sie freien Zugriff auf alle Bereiche von lw-heute.de.
Um Zugang zum Mitgliederbereich zu erhalten, geben Sie bitte Ihre Abo-Nummer und ihre Postleitzahl ein.

Noch kein Abonnent?

Ihr Abo – Ihre Vorteile – Jetzt sichern!

  • Vollzugriff zum Mitgliedsbereich auf www.lw-heute.de
  • Vollzugriff auf die Agrar Anzeigenbörse, dem größten Onlinemarktplatz für landwirtschaftliche Gelegenheitsanzeigen
  • Vielfältige Prämien zur Wahl
Jetzt abonnieren!