Keine Ausnahmen mehr beim Verpackungsregister
Ab 1. Juli Registrierungspflicht im Verpackungsregister
Die Pflicht zur Registrierung im Verpackungsregister Lucid gilt ab dem 1. Juli 2022 auch für diejenigen Verpackungen, die bislang davon befreit waren. Damit muss sich dort ab diesem Zeitpunkt ausnahmslos jeder registrieren, der verpackte Waren in den Verkehr bringt.
Das betrifft zum Beispiel Direktvermarkter und Betreiber von Marktständen, die ausschließlich die sogenannten „Serviceverpackungen“ in den Umlauf bringen. Die bloße Registrierung durch die Lieferanten der vorlizenzierten Serviceverpackungen ist dann nicht ...
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