Keine Direktzahlungen für Golfplatzbesitzer

Ausschlussliste statt Nachweis „aktiver“ Landwirt

Alle Anzeichen weisen darauf hin, dass es in der EU ab 2014 eine Liste geben wird, welche Unternehmen oder Einrichtungen definitionsgemäß keine Landwirte sind und deshalb auch keinen Anspruch auf Direktzahlungen haben. Eine solche Liste brachte EU-Agrarkommissar Dacian Cioloş beim Ministerrat vergangene Woche in Luxemburg ins Spiel.

Nach seinen Vorstellungen soll der Katalog mit Ausschlusskriterien beispielsweise für Golfplätze, Immobilienunternehmen, Eisenbahnen oder Flughäfen den ursprünglichen Vorschlag ergänzen, den „aktiven Landwirt“ über eine Einkommensprüfung zu ermitteln. Die Beweislast, eventuell ...

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