Keine Maut für landwirtschaftliche Fahrzeuge
Keine stärkere Belastung durch Infrastrukturabgabe
Landwirtschaftliche Fahrzeuge bleiben aller Voraussicht nach von der Maut verschont. Das Bundeslandwirtschaftsministerium wies vergangene Woche auf Nachfrage darauf hin, dass in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben das Halten von Zugmaschinen, Sonderfahrzeugen und Anhängern hinter diesen Fahrzeugen von der Kfz-Steuer befreit seien.
Kfz-Steuer-befreite Fahrzeuge erhalten bekanntlich ein grünes Kennzeichen. Das Maut-Konzept des Bundesverkehrsministers sieht laut Agrarressort vor, dass Fahrzeuge, die ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit sind, wirkungsgleich von der Infrastrukturabgabe ...
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