KfW-Darlehen vorzeitig ablösen

Die Zinsen sind wiederum an einem neuen Tiefpunkt angelangt. In den Bedingungen für KfW-Kredite für erneuerbare Energien mit Disagio ist verzeichnet, dass diese Kredite in der Zinsbindungsfrist ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst werden können. Hierbei handelt es sich um KfW-Darlehen, die nur zu 96 Prozent ausgezahlt wurden.
Wer solche Kredite aus den Finanzierungs-Jahren 2005 bis 2010 nutzt, sollte mit seiner Bank über ein Hausbankdarlehen zur Ablösung sprechen. Verschiedene Modellrechnungen haben gezeigt, dass sich je 100 000 Euro Darlehenssumme je nach der Darlehensaufnahme schnell 2000 bis 4000 Euro einsparen lassen. Ein weiterer Vorteil kann die neue, dadurch verlängerte Zinsbindungsfrist darstellen.
Für KfW-Darlehen mit 100 Prozent Auszahlung (also ohne Disagio) ergibt sich diese Vorzüglichkeit bei einer Ablösung durch ein Hausbankdarlehen nicht, da hier die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung gemäß den Vertragsbedingungen verpflichtend ist. Ebenfalls nicht möglich ist die vorzeitige Ablösung der zweckgebundenen KfW-Darlehen durch ein neues Darlehen bei der KfW oder Landwirtschaftlichen Rentenbank.   Ulrich Stahl, LLH Kassel