Klagen von Landwirten gegen Erdverkabelung erfolglos

Interessen „ausreichend Rechnung“ getragen

Drei Landwirte aus Nordrhein-Westfalen sind mit ihren Klagen gegen die Verlegung von Erdkabeln auf ihren Flächen gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte den betreffenden Planfeststellungsbeschluss vergangene Woche für rechtens. Dieser sei „frei von beachtlichen Abwägungsfehlern“.

Ende 2015 beschlossen Bundestag und Bundesrat einen Erdkabelvorrang für die Stromautobahnen. Bei den jetzt abgewiesenen Klagen ging es um einen Abschnitt der 380-Kilovolt-Höchstspannungsleitung von Wehrendorf nach Gütersloh im Bereich der ...

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