Klöckner will strengere Regeln für Tiertransporte

Vorschriften sollen über EU-Recht hinausgehen

Die Dauer von Nutztiertransporten innerhalb Deutschlands soll unter bestimmten Voraussetzungen auf viereinhalb Stunden begrenzt werden. Wie aus dem Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Änderung der Tierschutz-Transportverordnung hervorgeht, soll diese Begrenzung greifen, wenn sich nicht sicherstellen lässt, dass zu jedem Zeitpunkt während der Beförderung im Aufenthaltsbereich der Tiere eine Temperatur von höchstens 30 °C herrscht.

Die gegenwärtige Rechtslage sieht eine Beförderungshöchstdauer zu einem Schlachthof von acht Stunden für Nutztiere vor. Diese kann unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei belüfteten Straßentransportmitteln, verlängert werden. Beförderungshöchstdauer von viereinhalb Stunden ...

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