Kommission plant für GAP eine einjährige Übergangsregelung
BMEL will stattdessen zwei Jahre
Angesichts der Verzögerungen bei der Verabschiedung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hat die Europäische Kommission jetzt ihren Vorschlag für Übergangsvorschriften über einen Zeitraum von einem Jahr vorgelegt. Gelten sollen die angepassten Verordnungen nach dem Auslaufen der aktuellen GAP-Regeln, also vom 1. Januar 2021. Derweil erklärte eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums am vergangenen Freitag gegenüber Agra-Europe, dass eine einjährige Übergangszeit nicht lang genug sei. Berlin fordere mindestens eine zweijährige Frist.
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