Kommission plant für GAP eine einjährige Übergangsregelung

BMEL will stattdessen zwei Jahre

Angesichts der Verzögerungen bei der Verabschiedung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hat die Europäische Kommission jetzt ihren Vorschlag für Übergangsvorschriften über einen Zeitraum von einem Jahr vorgelegt. Gelten sollen die angepassten Verordnungen nach dem Auslaufen der aktuellen GAP-Regeln, also vom 1. Januar 2021. Derweil erklärte eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums am vergangenen Freitag gegenüber Agra-Europe, dass eine einjährige Übergangszeit nicht lang genug sei. Berlin fordere mindestens eine zweijährige Frist.

Insbesondere die Gesetzgebungsarbeiten im Bereich der Ersten Säule für den neuen GAP-Strategieplan machten diesen Zeitraum nötig. Laut den jetzt veröffentlichten Entwürfen müssen die Landwirte in der Übergangszeit nicht mit einschneidenden ...

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