Kooperativen Naturschutz auf den Weg bringen

Verbände wenden sich erneut an die Landesregierung

Landwirtschafts- und Naturschutzverbände in Rheinland-Pfalz haben sich erneut an die Landesregierung gewandt und für einen kooperativen Weg im Naturschutz geworben. In einem gemeinsamen Schreiben forderten der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd (BWV), der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau, der NABU Rheinland-Pfalz sowie der BUND Rheinland-Pfalz die Spitzen von Landwirtschafs- und Umweltministerium auf, sich zu einem ambitionierten Schutz der Biodiversität bei gleichzeitiger Wahrung der ökonomischen Grundlagen der Betriebe aus Landwirtschaft und Weinbau zu bekennen.

In Rheinland-Pfalz gibt es zahlreiche Kooperationen, in denen Naturschutz und Landwirtschaft zusammenarbeiten. Sie setzen sich dann gezielt für die die Artenvielfalt in der Region ein.

Foto: Landpixel

Vor diesem Hintergrund baten sie die politisch Verantwortlichen auch um Unterstützung bei den aktuellen Verhandlungen zum Insektenschutzpaket.

Bereits Anfang April hatten sich die Landwirtschaftsverbände sowie mehrere Naturschutzverbände aus Rheinland-Pfalz mit einem gemeinsamen öffentlichen Appell an die künftige Landesregierung gewandt und zu einem „Schulterschluss Artenvielfalt“ für Rheinland-Pfalz aufgerufen.

Schulterschluss Artenvielfalt – klares Signal

Damit haben die Organisationen ein eindeutiges Signal gesendet, dass sie den Weg des kooperativen Naturschutzes gehen wollen. Die Präsidenten der beiden Bauernverbände, Eberhard Hartelt (BWV) und Michael Horper, sowie die beiden

Vorsitzenden der Naturschutzverbände Cosima Lindemann (NABU) und Sabine Yacoub (BUND) erwarten, dass dieses Engagement von der Landesregierung anerkannt und aufgegriffen wird.

Nach dem Modell anderer Bundesländer liege es nun an der Landesregierung einem flächendeckenden und nachhaltigen gemeinschaftlichen Engagement von Landwirtschaft und Naturschutz zum Erfolg zu verhelfen. In der Zusammenarbeit können die Herausforderungen für den Schutz der Natur und den Erhalt beziehungsweise die Weiterentwicklung der Artenvielfalt sowie wirtschaftlich notwendige Einkommen für die landwirtschaftlichen Betriebe in Einklang gebracht werden.

Dem Insektenschutzpaket der Bundesregierung kommt dabei eine wegweisende Bedeutung zu. Die vorgesehenen Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes, des Pflanzenschutzgesetzes und der Pflanzenschutzanwendungsverordnung betreffen auch die Bemühungen der Verbände in Rheinland-Pfalz um einen ambitionierten kooperativen Naturschutz. Hartelt, Horper, Lindemann und Yacoub sprechen sich daher für eine Bestands- und Fortentwicklungsklausel (Unberührtheitsklausel) im Insektenschutzpaket aus. Damit könnten die bisherigen und zukünftigen kooperativen Ansätze in den Ländern gesichert werden.

Die Landesregierung solle sich für eine solche Regelung im laufenden Bundesratsverfahren stark machen, um entsprechende Freiräume für regionalspezifische Länderregelungen zu ermöglichen. Auf diesem Weg könne die notwenige Rechtssicherheit in Rheinland-Pfalz geschaffen werden.

Gleichzeitig fordern die Landwirtschafts- und Naturschutzverbände den Prozess zur Entwicklung eines rheinland-pfälzischen Regelungspakets als verbindlichen Rahmen für kooperativen Naturschutz zu beginnen. Landwirtschaft und Naturschutz sind sich einig, dass die Vereinbarkeit von Ökologie und Ökonomie nur gemeinsam möglich ist und die Grundlage für die rheinland-pfälzische Vielfalt im Sinne der Landwirtschaft, des Weinbaus und der Biodiversität ist.

bwv – LW 21/2021