Kranken-Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte

Die gesetzliche Kasse sieht eine Behandlung im nächstgelegenen Krankenhaus vor. Die Unterbringung erfolgt in der sogenannten „Allgemeinen Pflegeklasse“. Das bedeutet Unterbringung im Mehrbettzimmer und Behandlung durch den diensthabenden Arzt. Wer das nicht will, der braucht einen stationären Ergänzungstarif. Wer nicht nur Schulmedizin, sondern auch mal zum Heilpraktiker will, braucht dafür einen Zusatzbaustein im ambulanten Bereich. Eine Kranken-Zusatzversicherung hat je nach Tarif folgende Vorteile: Privatpatient im Krankenhaus, Behandlung durch Chefarzt und Spezialisten, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, Erstattung ohne Höchstgrenzen und ambulante Operationen. Wichtig dabei ist zu wissen: Es können fast alle Elemente einzeln abgeschlossen werden. Die Preis­tabelle beginnt bei 9 Euro. Im Zahnbereich – ein sehr wichtiger Baustein – bekommt man, je nach Eintrittsalter, für 20 bis 30 Euro eine sehr gute Absicherung. Wer einen umfassenden Schutz mit Zahn, Brille, Heilpraktiker und stationärer Absicherung haben möchte, muss mit 50 bis 80 Euro monatlichem Beitrag rechnen. Tipp: Kinder sollten so früh wie möglich versichert werden, denn dann lässt sich der Gesundheitszustand sichern. Mit 5 bis 15 Euro monatlich ist eine komfortable Absicherung möglich. Joachim Müller, MSU