Kulanzregelung vermeidet unnötige Bürokratie

Bauern weitgehend von der Mautpflicht befreit

Nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz sind „landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal von der Maut befreit“. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) wollte hierzu keine Ausnahmen für Fahrzeuge zulassen, die schneller als 40 km/h fahren können; jetzt soll aber eine Kulanzregelung greifen.

Land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge, die schneller als 40 km/h fahren, werden von der Maut ausgenommen.

Foto: landpixel

Wie der Deutsche Bauernvernband (DBV) aktuell mitteilt, kommt der Bundesverkehrsminister der berufsständischen Forderung nach, für land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge, die für eigene Zwecke oder im Rahmen eines Maschinenrings bauartbedingt schneller als 40 km/h fahren, ebenfalls von der Maut auszunehmen. Bis zum 1. Januar 2019 wird es dazu eine Kulanzregelung geben, so der DBV. Diese Frist gelte, weil voraussichtlich erst ab dem Jahresbeginn 2019 die von Deutschem Bauernverband (DBV), Bundesverband der Maschinenringe (BMR) und Bundesverband Lohnunternehmen (BLU) gemeinsam auf dem Weg gebrachte und von mehreren Bundesratsausschüssen letzte Woche nahezu einstimmig unterstützte Initiative greift, das Bundesfernstraßenmautgesetz so zu ändern, dass die bisherigen und durch OVG-Urteile in Frage gestellten Ausnahmetatbestände wieder gelten.

Es sei unverhältnismäßig und bürokratisch, jetzt land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h mit Fahrzeuggeräten zur Mauterfassung (OBU) auszurüsten, wenn diese Fahrzeuggeräte in sechs Monaten nicht mehr benötigt werden, weil keine Mautpflicht mehr besteht, teilt Bundesverkehrsminister Scheuer laut DBV mit.

DBV-Präsident Joachim Rukwied zeigt sich erleichtert über das Entgegenkommen des Bundesverkehrsministers: „Bauern und Lohnunternehmen benutzen die Straßen nur am Rande ihrer Tätigkeiten. Die Freistellung von der Maut ist nur folgerichtig und vom Gesetzgeber gewollt.“ Allerdings kritisiere Rukwied die aktuelle Auslegung des Bundesamtes für Güterverkehr, wonach die Mautfreiheit an die Kfz-Steuerfreiheit gebunden sein soll. Hierfür gebe es keinerlei gesetzliche Begründung. Rukwied fordere die rasche Einstellung dieser praxisfremden Auslegung.

Ab 1. Juli 2018 wird die Mautpflicht für Fahrzeuge ab 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht auf alle Bundesstraßen ausgedehnt. Bislang besteht die Mautpflicht auf allen Bundesautobahnen und etwa 2 300 km autobahnähnlichen Bundesstraßen. Ab dem 1. Juli kommen 38 000 km Bundesstraßen dazu.

LW