Landesprogramm 100 Wilde Bäche für Hessen
Renaturierungsmaßnahmen angekündigt
„Gewässer sind wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Geschützte Arten wie die Groppe, das Bachneunauge oder die grüne Flussjungfer sind dort zu Hause. Viele Bäche in Hessen wurden in der Vergangenheit ausgebaut, begradigt und in ein Betonbett gedrängt.“ Mit diesen einleitenden Worten stellte Umweltministerin Priska Hinz am Montag vergangener Woche in Wiesbaden das neue Landesprogramm vor.

Foto: hmuklv
Biologische Vielfalt erhalten und ausbauen
Durch die Wiederherstellung der Bäche als naturnaher Lebensraum könne die biologische Vielfalt erhalten und ausgebaut werden. Derzeit befinden sich laut Landwirtschaftsministerin Hinz 14,6 Prozent der hessischen Fließgewässer in einem sehr guten bis guten ökologischen Zustand. 2014 seien es nur 4,8 Prozent gewesen. Mit dem Programm werde diese Verbesserung konsequent fortgesetzt.
Das Besondere an dem Programm ist laut Hinz, dass das Land die Kommunen bei den Renaturierungen umfassend unterstützt. Beispielsweise werde das Land das Flächenmana-
gement, die Projektsteuerung und -planung sowie die organisatorische Abwicklung der Maßnahmen vom Förderantrag bis zur Bauabnahme übernehmen. „Wir nehmen den Kommunen viel Arbeit ab und ermöglichen so vor allem kleinen Kommunen die erfolgreiche Teilnahme an dem Programm.“ Von den rund 500 Bächen in Hessen sollen 100 in das Programm aufgenommen werden. Der Teilnahmewettbewerb für die Kommunen starte in diesem Sommer. Die Bekanntgabe der ausgewählten Bäche sei bis Ende 2019 geplant.
Über die bestehende Förderrichtlinie sichere das Land außerdem eine hohe finanzielle Förderung zu: Das Land übernehme bis zu 95 Prozent der Kosten. „Bisher ist keine Renaturierung am Geld gescheitert, das wird auch so bleiben. Für die nächsten zwei Jahre ist bereits eine Anschubfinanzierung von zwei Millionen Euro vorgesehen“, sagte Hinz.
Meist keine zusätzlichen Flächen benötigt
Auf die Nachfrage des LW, wie Landwirte, Waldbesitzer und andere durch Flächenbedarf für den naturnahen Ausbau betroffen seien, erklärte das Ministerium: „Basis der Einzelmaßnahmen ist das Maßnahmenprogramm der Wasserrahmenrichtlinie 2015 bis 2021 des Landes Hessen.“ Die benötigten Flächen seien damit bereits im Maßnahmenprogramm abgebildet, daher würden in der Regel keine zusätzlichen Flächen benötigt.
Einbringung von öffentlichen Flächen
Die Flächenbereitstellung erfolge soweit möglich über die Einbringung von öffentlichen Flächen oder durch Flächentausch, möglicherweise könnten aber auch Flurneuordnungsverfahren notwendig werden oder im Einzelfall auch ein Ankauf erfolgen.
Dabei werde natürlich berücksichtigt, dass der Flächenbedarf in einem angemessenen Verhältnis zum Ziel der Renaturierung stehe und keine Flächen über das benötigte Maß hinaus aus der Nutzung fielen. Wo möglich, sollten ohnehin erforderlich werdende naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen an die Gewässer gelenkt werden.
Betroffene werden frühzeitig integriert
Auf Nachfrage des LW, ob betroffene Landbewirtschafter frühzeitig in die Planung mit eingebunden würden, erteilte das HMUKLV folgende Antwort: „Für die Umsetzung des Programms 100 Wilde Bäche ist eine intensive Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung geplant. Die ortsansässigen Landbewirtschafter, Waldbesitzer, Bürger sowie natürlich auch die Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsverfahren sollen frühzeitig in den Prozess integriert werden, zum Beispiel im Rahmen von Runden Tischen, Beteiligungswerkstätten und Informationsveranstaltungen.“
LW – LW 15/2019