Landtag beschließt Gesetz zum Grünen Band Hessen

Scharfe Kritik der Waldbesitzer

Der Landtag hat am Donnerstag vergangener Woche das Gesetz zum Nationalen Naturmonument „Grünes Band Hessen“ beschlossen. „Das ist ein historischer Tag für unser Land. Wir werden Teil eines der bedeutendsten Naturschutzprojekte Europas“, lässt sich Umweltministerin Priska Hinz in einer Pressemitteilung ihres Hauses zitieren.

Die ehemalige deutsch-deutsche Grenze in der Nähe von Eschwege.

Foto: imago/westend 61

Nach vier Jahren intensiver Arbeit habe man auf über 8 000 Hektar ein Naturmonument zum Schutz einer einzigartigen Artenvielfalt und zur Bewahrung und Erlebbarmachung einer besonderen Historie geschaffen. Es sei gelungen, Orte mit großer historischer Bedeutung, mit einzigartigen Naturräumen, aber auch mit einer Kulturlandschaft, die land- und forstwirtschaftlich genutzt wird, zu verbinden.

Zu der anhaltenden Kritik der Landeigentümer, der Forst- und Landwirte und der Jäger geht die Ministerin in der Pressemitteilung nicht ein. Sie bleiben auch nach den Nachbesserungen am Gesetz durch die beiden Regierungsfraktionen CDU und Grünen bei ihrer grundsätzlichen Kritik (LW Nr. 3).

Regierung setzt sich über Bedenken hinweg

Die Verabschiedung des Gesetzes sei ein Trauertag für die Eigentümer von Feldern, Wiesen und Wäldern, für Kommunen, Förster, Landwirte und Jäger, schreibt der Hessische Waldbesitzerverband in einer Presseerklärung. Statt sich Zeit für Gespräche zu nehmen, setzte sich die Landesregierung über die immer wieder vorgetragenen Bedenken hinweg und peitsche das Gesetz mit Hochdruck durch den Landtag. Statt mit den Betroffenen die Möglichkeiten kooperativer Lösungen anstelle von gesetzlichen Vorgaben zu erörtern, verpasse sie den Bürgern in der strukturschwachen Grenzregion einen Paragrafenzaun mit Ge- und Verboten, so der Verband weiter. Die Regierung breche dabei mit den Landwirten und den kommunalen wie privaten Waldeigentümern geschlossene Vereinbarungen und Verträge. Wichtige Informationen und nachvollziehbare fachliche Kriterien für die Auswahl der Gebiete, wie beispielsweise die naturschutzfachlichen Gutachten, habe die Landesregierung den Betroffenen und Verbänden bis heute vorenthalten.

Der Hessische Waldbesitzerverband ist laut eigenem Bekunden bestürzt über den Stil, mit dem die Regierungsfraktionen die Sorgen der Menschen im Grenzgebiet zu Thüringen vom Tisch wischen.

260 Kilometer lang und 8 048 Hektar groß

Das Grüne Band hat eine Fläche von 8 048 Hektar und ist in drei Schutzzonen aufgeteilt. Zone 1: Kernflächen mit herausragender naturschutzfachlicher Bedeutung (29 Prozent der Gesamtfläche), Zone 2: weitere bestehende Schutzgebiete und naturschutzfachlich bedeutsame Flächen (56 Prozent der Gesamtfläche), Zone 3: land- oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen zum Lückenschluss (15 Prozent der Gesamtfläche). Das Band hat eine Länge von rund 260 km und erstreckt sich über drei Landkreise mit 21 Kommunen.

LW – LW 5/2023