Lebenslange Rente ohne Wartezeit

Die Sofortrente ist ein Sonderfall der privaten Rentenversicherung: Der Versicherte zahlt einmalig eine größere Summe ein. Dann erhält er ohne Wartezeit monatliche Rentenzahlungen – lebenslang. Interessant also für alle, die eine Erbschaft gemacht haben oder deren Kapitallebensversicherung fällig wird.
Der Clou: Inzwischen sind flexible Produkte auf dem Markt, die auch Kapitalentnahmen erlauben. So hat der Versicherte die beruhigende Gewissheit, auch auf unerwartete Ereignisse angemessen reagieren zu können. Die garantierte Rente bietet dem Versicherten Sicherheit und Rendite (4,1 Prozent, garantiert 2,25 Prozent plus festgesetzte Überschussanteile in 2010 1,85 Prozent). Im Fall des Falles erhalten die Angehörigen das noch nicht durch die ausgezahl­ten Garantierenten verbrauchte Kapital zurück. Bei Kündigung erfolgt die Rückzahlung der Einmalprämie an den Versicherten abzüglich bereits bezogener Garan­tierenten (ohne Überschüsse).
Die Leistungen sind steuerlich begünstigt; bei einer Rentenzahlung aus einer privaten Versicherung werden die Renten nur mit dem Ertragsanteil versteuert. Beispiel: Bei einem Rentenbeginnalter von 65 Jahren und einer Rente von 1000 Euro beträgt der Ertragsanteil 18 Prozent (=180,-). Der Ertragsanteil wird mit dem persönlichen Steuersatz, zum Beispiel 30 Prozent, besteuert. Bei 1000 Euro Rente sind dann 54 Euro an Steuern zu bezahlen. Bei einer (Teil-) Kapitalentnahme muss nicht die komplett entnommene Summe versteuert werden – nur der Ertrag unterliegt der Abgeltungssteuer.
Detaillierte Informationen erteilen die Versicherungsmakler der  Bauernverbände.   Müller, MSU