Lebensmittelimitate leichter entlarven

Auf den Etiketten verpackter Lebensmittel wird es künftig in allen EU-Mitgliedstaaten einheitliche Vorgaben zur Kennzeichnung geben. Das legt die neue europäische Lebensmittelinforma­tions-Verordnung (LMIV) fest, der das Europäische Parlament vergangene Woche zustimmte. Bis 2014 müssen demnach europaweit auf Verpackun­gen von Lebensmitteln der Kaloriengehalt sowie die Mengen der sechs wichtigsten Nährstoffe in Tabellenform in Anteilen je 100 g beziehungsweise 100 ml angegeben werden. Die Angaben erleichtern Vergleiche unter den Produkten.

Die Verordnung regelt zudem recht verbraucherfreundlich, dass die Angaben gut lesbar in einer Mindestschriftgröße von 1,2 mm aufgedruckt sein müssen. Sie unterstützt Allergiker beim Einkauf, da die 14 häufigsten Allergene im Zutatenverzeichnis aufgelistet werden müssen, darunter zum Beispiel Gluten und Milcheiweiß.

Begrüßenswert ist außerdem, dass Lebensmittelimitate als solche künftig deutlich gekennzeichnet werden müssen: So muss bei Analogkäse und Klebefleisch der ersatzweise verwendete Stoff in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angegeben werden. Weitere Neuerungen betreffen beispielsweise die Herkunftsbezeichnung, unverpackte Waren und das Einfrierdatum bei Fleisch und Fisch (mehr dazu in Hof & Familie, S. V).

Die neuen Kennzeichnungen werden unterm Strich eine Vielzahl an Informationen liefern. Allerdings darf man nicht vergessen, dass jeder Verbraucher die Verantwortung dafür, was er isst und trinkt, selbst übernehmen muss. Neben der Bereitschaft, sich gesund zu ernähren, benötigt er auch Kenntnisse über gesunde Ernährung sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten, gesunde Mahlzeiten zubereiten zu können. Darin sollte man sich früh üben – denn ohne diese Kompetenzen sind die Verpackungsin­forma­tionen wirkungslos.

Stephanie Lehmkühler