„Lebensmittelklarheit.de“ muss sich bewähren
Ãœber die neue Internetseite können Verbraucher Produkte melden, durch deren Aufmachung oder Inhalte sie sich getäuscht fühlen. Damit ist die Meldung aber noch nicht „online“. Zunächst überprüfen Verbraucherexperten die Meldung. Besteht eine Täuschung, wird der Hersteller binnen einer Frist von sieben Tagen um eine Stellungnahme gebeten, die dann mit der Beschwerde und einem Verbraucherschützerkommentar samt Produktfoto eingestellt wird.
Der Ansturm vergangene Woche beim Start des Portals, der es sogar bei 20 000 Zugriffen pro Sekunde eine Zeit lang lahm legte, deutet darauf hin, dass es viel Klärungsbedarf hinsichtlich der KennÂzeichnung von Lebensmitteln und ihrer Produktaufmachung gibt. Dies bestätigt eine Umfrage des BundesverÂbrauÂcherÂÂschutzÂmiÂnisÂteriums (BMELV): 36 Prozent der Verbraucher ärgern sich häufig darüber, „dass Lebensmittel nicht das halten, was die Verpackung verspricht“. Und 31 Prozent der Befragten empfinden die Kennzeichnung von Lebensmitteln „überfrachtet und unÂüberÂÂschaubar“.
Aus Sicht des Berufsstandes ist das neue Verbraucherportal begrüßenswert. Landwirten ist es seit jeher wichtig, dass mit einer eindeutigen Kennzeichnung gewährÂleisÂtet wird, dass das, was draufsteht, auch drin sein muss. Das neue InternetÂangebot der Verbraucherzentrale BunÂdesverband und der Verbraucherzentralen im Auftrag des BMELV muss sich nun aber erst einmal bewähren. Wichtig ist allen Verantwortlichen, dass über das Portal sachlich und fachlich korrekt informiert wird. „Lebensmittelklarheit.de“ darf und will schließlich kein Internetpranger sein.