Maut: zusätzliche Ausnahme für landwirtschaftliche Fahrzeuge

Bei bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h

Der Beschluss des Deutschen Bundestages im Zuge der Novellierung des Bundesfernstraßenmautgesetzes, über die bestehenden Ausnahmetatbestände hinaus landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h grundsätzlich von der Mautpflicht auszunehmen, ist vom Deutschen Bauernverband (DBV), vom Bundesverband Lohnunternehmen (BLU) und vom Bundesverband der Maschinenringe (BMR) begrüßt worden.

Damit greife der Bundestag auf Initiative der CDU-/CSU-Fraktion die gemeinsame Forderung auf, zwischen gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen und Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft zu unterscheiden und das neue Mautgesetz entsprechend auszugestalten, ...

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