Milchkontrollverband West e.V. ist nun rechtskräftig
Eintragung ins Vereinsregister erfolgte
Kurz vor Ostern teilte der Milchkontrollverband West (MilKV) in einer Pressemeldung mit, dass die Verschmelzung der beiden Landeskontrollverbände Nordrhein-Westfalen e.V. und Rheinland-Pfalz-Saar e.V. mit der Eintragung in das Vereinsregister Krefeld am 18. März 2026 rechtskräftig geworden ist. Der neu entstandene MilKV ist nun die gemeinsame Interessenvertretung für 3 800 Mitglieder mit einer Betreuung von rund 400 000 Kühen.
Foto: Essmann/agrar-press
Zusammenführung der Organisationen werde es möglich, weiterhin eine zeitgemäße Arbeitsweise sowie innovative Prüfverfahren anzubieten. Trotz dieser Veränderungen bleibt die bisher bewährte Betreuung bestehen. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Hauptsitz in Krefeld sowie in der Geschäftsstelle in Bad Kreuznach stehen den Mitgliedern weiterhin zur Verfügung. Die Dienstleistungen werden auf gewohnt hohem Niveau fortgeführt. Die Leitung der neuen gemeinsamen Geschäftsführung liegt bei Stefan Jackenkroll.
Bereits auf der Mitgliederversammlung der Bezirkszüchtervereinigung Rheinhessen-Pfalz-Saar Ende Februar hat die stellvertretende Geschäftsführerin des LKV RLP, Kathrin Hammes über die nun vollzogene Verschmelzung gesprochen. Hauptgrund für die Verschmelzung sei der Rückgang der Mitgliederzahlen und der Anzahl der geprüften Tiere im Verbandgebiet Rheinland-Pfalz-Saar.
Geschäftsstelle in Bad Kreuznach bleibt
Durch die Verschmelzung könne der Wunsch der Mitglieder nach neuen Prüfungsverfahren leichter erfüllt werden und der Technikeinsatz auf den
Betrieben könne durch den Anschluss an den größeren Verband, der über mehr EDV-technische Kompetenzen verfügt, zunehmen. Die Strukturen und die Organisationsformen seien in beiden Ländern ähnlich, so Hammes. Es handele sich um den gleichen Zuchtverband und ehrenamtliche Vertreter arbeiten bereits jetzt in Gremien anderer Organisationen wie Molkereien oder der RUW vertrauensvoll zusammen. Hammes ging im Weiteren näher auf die Struktur des LKV NRW ein. Insgesamt verzeichnet man in NRW 2 843 Mitgliedsbetriebe mit 308 467 Kühen. Die Prüfdichte läge demnach bei 85,9 Prozent. Der Vorstand setze sich aus sechs Personen; vier Landwirten und zwei Molkereivertretern zusammen. Ende 2024 waren beim LKV NRW 196 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigt. Beim LKW RP-S wurde im Juli 2025 über die Verschmelzung abgestimmt, welche eine 97-prozentige Zustimmung erhielt. Beim LKW NRW stimmte man im August 2025 ab. Die Zustimmung lag bei 100 Prozent.
Nachdem die Verschmelzung vollzogen ist, werden beide Verbände als „Milchkontrollverband West e.V.“ mit Sitz in Krefeld weitergeführt. Der Vorstand wird mit sechs Landwirten besetzt. Christian Bange und Michael Schreiner werden den Teil des Vorstandes aus dem Verbandgebiet RP-S bilden. Es gebe weiterhin Vertreter zur Vertreterversammlung, die in den jeweiligen Regionen gewählt werden, so Hammes. Ebenfalls können Organisationen und Verbände in einen neu gegründeten Beirat gewählt werden. Über die konkreten Folgen der Verschmelzung für RP-S unterstrich Hammes: „Die Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus RP-S sollen erhalten bleiben. Die Labore beider Verbände sollen mittelfristig zusammengeführt werden, für die Labormitarbeitenden sollen Lösungen geschaffen werden. Auch die Transportfahrer, die Mitarbeitenden im Außendienst sowie in der Geschäftsstelle werden weiter gebraucht“. Die bisherige Geschäftsstelle in Bad Kreuznach soll weiterhin erhalten bleiben, um regionale Ansprechpartner zu haben.
Beiträge bleiben vorerst gleich
Der Übergang der Verbandsmitglieder erfolge über einen Verschmelzungsvertrag, erklärte Hammes. Die bisherige Mitgliedschaft im LKV RP-S gehe also automatisch auf den neuen Milchkontrollverband West über.
Letzterer bestehe allerdings erst mit der offiziellen Eintragung ins Verbandsregister, was nun geschehen ist. Die Frage aus dem Publikum, ob es infolge der Verschmelzung zu Beitragsanpassungen für die Mitglieder kommen wird, beantwortete Hammes so: „Die Beiträge des LKV RP-S wurden im letzten Jahr angepasst. Vorerst bleiben sie nun gleich.“
lmc – LW 15/2026
.