Milchpreise jetzt auf Basis 4 statt 3,7 Prozent Fett

Was gibt es in Punkto Milchvermarktung zum Jahresende Neues? Angehoben wird der auf der Milchgeldabrechnung auszuweisende Vergleichswert für den Fettgehalt. Bislang waren dies 3,7 Prozent, jetzt muss der Milchpreis umgerechnet auf 4 Prozent Fett angegeben werden (siehe auch den Beitrag auf Seite 28). Der Bundesrat stimmte dafür einer Änderung der Milchgüteverordnung zu. Gelten wird die Regelung bereits für Milch, die im Januar angeliefert wird. Begründet wird dies mit einem Ansteigen der tatsächlichen Fettwerte in der Milch seit der letzten Festlegung in den 80er Jahren. Dies ist zutreffend: In Rheinland-Pfalz liegt der tatsächliche Wert laut LKV 2010 im Jahresdurchschnitt bei 4,19 Prozent Fett, in Hessen waren es 2009 laut HVL 4,16 Prozent. Preisvergleiche sollen zudem durch die neue Regelung leichter möglich sein.

Ob die neue Vorgabe die Vergleichbarkeit erleichtert, ist fraglich. Einige Molkereien weisen derzeit mehrere Preise aus und zwar auf der Basis von 3,7 und zudem 4 oder 4,2 Prozent Fett, eine Molkerei gar 4,41 Prozent. Auch weiterhin werden vermutlich mehrere Preise kursieren. Insofern wäre die Änderung nicht unbedingt notwendig gewesen und auch der Deutsche Bauernverband hat sich dagegen ausgesprochen.

Durch den höheren Fettstandard steigt jetzt der Preis auf dem Papier, nicht jedoch in der Realität. Höhere Milchpreise freuen natürlich den Landwirt, sind in diesem Fall aber rein statistischer Natur und sollten auch so behandelt werden. Zu beachten sein wird auch, dass die Molkereien die Fettprozent­änderung bei zukünftigen Geschäftsberichten entsprechend berücksichtigen.

Marion Adams