Mindestabstände zu Umstehenden und Anwohnern einhalten
Nach „Guter fachlichen Praxis“ ist bei Pflanzenschutzmaßnahmen Abdrift von der behandelten Fläche zu vermeiden. Besondere Vorsicht ist bei Nachbarschaft von Landwirtschaftsflächen zu Wohngebieten, Garten-, Freizeit- und Sportflächen geboten.
Zum Schutz von „Bystandern“ hat das BVL nun folgende Mindestabstände festgelegt: Anwendung in Flächenkulturen 1 m und in Raumkulturen 3 m.
Pflanzenschutzmittel sind mit der gebotenen Sorgfaltspflicht anzuwenden. Zur Vermeidung von etwaigen Rechtsstreitigkeiten gilt dies in besonderem Maße in sensiblen Bereichen wie zum Beispiel Wohngebieten, oder Wanderwegen, also dort, wo sich häufig Menschen aufhalten. DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück