Mindestgrößen für die Versicherungspflicht ändern sich
In der landwirtschaftlichen Krankenversicherung gibt es keinen Bestandsschutz, so dass die Pflichtversicherung für die Unternehmer endet, deren Unternehmen die neue Mindestgröße nicht mehr erreichen. Sie können sich dort jedoch freiwillig weiterversichern. Von der Änderung betroffene Versicherte werden unmittelbar von der Sozialversicherung angeschrieben und informiert.
Nach einer Pressemitteilung der SVLFG in Kassel wurden in den letzten Wochen die Beitragsrechnungen für die Unfall-Zusatzversicherung der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (BG) versandt. Hier bleibt der Beitrag für 2014 mit 1,79 Euro pro 100 Euro Versicherungssumme unverändert bestehen.
Ulrich Stahl, LLH Kassel