Ministerin mit Aigner-Meinung gefragt
Die Bürger der EU und die Bundesbürger haben aber Volksvertreter gewählt, die in der repräsentativen Demokratie die Entscheidungen in den jeweiligen Parlamenten treffen sollen. Sie können ihre Beschlüsse in den entsprechenden Ausschüssen vorbereiten und sich dabei Expertenmeinungen einholen. Die Abgeordneten tragen bei ihren Entscheidungen die Verantwortung und werden bei den Wahlen daran gemessen. Im Gegensatz dazu müssen Beteiligte an Umfragen nicht für ihre Abstimmung gerade stehen.
Mit einem Konsultationsverfahren wird die Zuständigkeit der Parlamentarier untergraben. Merkwürdig ist, dass sich anlässlich des Brüsseler Verfahrens kein Europaabgeordneter – zumindest nicht vernehmbar – über das Verfahren beschwert hat.
Und von Ministern darf man erwarten, dass sie eigene Vorschläge vorlegen. Mit Befragungen im Volk kann man leicht als konzeptionslos und opportunistisch erscheinen.
Cornelius Mohr