Ministerium hält Ausnahme vom Mindestlohn für nicht zulässig

Alois Rainer hatte Prüfung zugesagt

Eine Ausnahmeregelung beim Mindestlohn für Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft ist rechtlich nicht zulässig. Zu diesem Ergebnis kommt eine Prüfung des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMLEH), die Ressortchef Alois Rainer in Auftrag gegeben hatte. Danach widerspricht eine solche Sonderregelung dem Diskriminierungsverbot, das unter anderem im Grundgesetz geregelt ist.

Rainer hat bislang eine Ausnahmeregelung beim gesetzlichen Mindestlohn in der Landwirtschaft ausdrücklich nicht ausgeschlossen und die hausinterne Prüfung in Auftrag gegeben. Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, hatte ...

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