Monatsvergleich Milchpreise im LW

Auswertung RLP und Hessen

Die Veröffentlichung eines monatsweisen Vergleichs von Milchpreisen ist seit dem Jahr 2011 aufgrund eines entsprechenden Fallberichts des Bundeskartellamtes untersagt. Dieser durfte nur dann publiziert werden, wenn er zum Zeitpunkt der Veröffentlichung mindestens sechs Monate alt war. Die Begründung lautete, dass Molkereien durch die Informationen zur Angleichung ihrer Preise nutzen und die Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels genaue Kenntnis über die Kos­tensituation der Molkereien gewinnen könnten. Man befürchtete, dass dies zur Abschöpfung der Margen der Molkereien und damit zum Hinwirken auf niedrigere Rohmilchpreise für Erzeuger eingesetzt werden könnte. Die Entscheidung des Bundeskartellamtes sorgte nicht nur unter Milch­erzeugern für Unverständnis. Das LW Hessenbauer/Pfälzer Bauer/Der Landbote hat sich an das Verbot der Veröffentlichung gehalten. Wir haben jedoch über die Jahre immer wieder bei der entsprechenden Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes darauf hingewiesen, dass diese Regelung praxisfremd ist, sich für die Milcherzeuger aufgrund mangelnder Markttransparenz negativ auswirken kann und uns dafür eingesetzt, dass die Preise im LW veröffentlicht werden dürfen.

LW – LW 35/2026