Mütter können aufstocken
Alterssicherung: Mindestens 60 Monate sollten einbezahlt sein
Frauen haben in vielen Fällen eine zu geringe Alterssicherung. Außer den Kindererziehungsjahren können sie keine weiteren anrechenbaren Zeiten aufweisen. Damit kommen sie nicht auf die erforderlichen 60 Monate Mindestbeitragsdauer. Anne Dirksen, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, erläutert, wie Frauen jetzt durch eine Änderung des Sozialgesetzbuches die Möglichkeit haben, die Fehlzeiten aufzufüllen.
Kindererziehungsjahre werden als reguläre Beitragszeiten anerkannt. Oft fehlen aber noch Monate, um auf die Mindestversicherungszeit zu kommen und damit später ab dem 65. Lebensjahr eine Rente zu erhalten. Mit relativ ...
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