Mütter können aufstocken

Alterssicherung: Mindestens 60 Monate sollten einbezahlt sein

Frauen haben in vielen Fällen eine zu geringe Alterssicherung. Außer den Kindererziehungsjahren können sie keine weiteren anrechenbaren Zeiten aufweisen. Damit kommen sie nicht auf die erforderlichen 60 Monate Mindestbeitragsdauer. Anne Dirksen, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, erläutert, wie Frauen jetzt durch eine Änderung des Sozial­ge­setzbuches die Möglichkeit haben, die Fehlzei­ten aufzufüllen.

Kindererziehungsjahre werden als reguläre Beitragszeiten anerkannt. Oft fehlen aber noch Monate, um auf die Mindestversicherungszeit zu kommen und damit später ab dem 65. Lebensjahr eine Rente zu erhalten. Mit relativ ...

Login

Als Abonnent haben Sie freien Zugriff auf alle Bereiche von lw-heute.de.
Um Zugang zum Mitgliederbereich zu erhalten, geben Sie bitte Ihre Abo-Nummer und ihre Postleitzahl ein.

Noch kein Abonnent?

Ihr Abo – Ihre Vorteile – Jetzt sichern!

  • Vollzugriff zum Mitgliedsbereich auf www.lw-heute.de
  • Vollzugriff auf die Agrar Anzeigenbörse, dem größten Onlinemarktplatz für landwirtschaftliche Gelegenheitsanzeigen
  • Vielfältige Prämien zur Wahl
Jetzt abonnieren!