Nachbauerklärung: Frist 30. Juni beachten

Am 30. Juni endet die Frist zur Rücksendung der Nachbauerklärungen für das Wirtschaftsjahr 2011/12. Zudem endet dann die von den Pflanzenzüchtern aufgrund der Auswinterungsschäden angebotene befristete einmalige Sonderregelung zur Erklärung über die Verwendung von zugekauftem Konsumgetreide zur Nachsaat im Frühjahr 2012.
Sollte also Konsumgetreide ausgedrillt worden sein, wird der Landwirt aufgefordert, ein entsprechendes Formular auszufüllen. Dort müssen die STV-Betriebsnummer, die Sorte und gekaufte Menge sowie Aufbereiter/Händler genannt und die Rechnungen in Kopie beigelegt werden. Es wird dann nur ein Drittel der Z-Lizenzgebühr fällig (siehe auch www.stv-bonn.de). HBV/BWV