Nachbauerklärung: Frist 30. Juni beachten
Sollte also Konsumgetreide ausgedrillt worden sein, wird der Landwirt aufgefordert, ein entsprechendes Formular auszufüllen. Dort müssen die STV-Betriebsnummer, die Sorte und gekaufte Menge sowie Aufbereiter/Händler genannt und die Rechnungen in Kopie beigelegt werden. Es wird dann nur ein Drittel der Z-Lizenzgebühr fällig (siehe auch www.stv-bonn.de). HBV/BWV