Neonikotinoide: EuGH bestätigt Anwendungsbeschränkungen
Richter weisen die Klagen von Bayer und Syngenta ab
Die 2013 erlassenen Anwendungsbeschränkungen für die Insektizidwirkstoffe Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid sind vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag vergangener Woche veröffentlichten Urteil bestätigt worden. In einer gemeinsamen Klage hatten die Agrarchemiefirmen Bayer und Syngenta gegen das Anwendungsverbot geklagt und der EU-Kommission ein fehlerhaftes Verfahren sowie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine ungenaue und unvollständige Prüfung vorgeworfen.
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