Neonikotinoide: EuGH bestätigt Anwendungsbeschränkungen

Richter weisen die Klagen von Bayer und Syngenta ab

Die 2013 erlassenen Anwendungsbeschränkungen für die Insektizidwirkstoffe Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid sind vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag vergangener Woche veröffentlichten Urteil bestätigt worden. In einer gemeinsamen Klage hatten die Agrarchemiefirmen Bayer und Syngenta gegen das Anwendungsverbot geklagt und der EU-Kommission ein fehlerhaftes Verfahren sowie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine ungenaue und unvollständige Prüfung vorgeworfen.

Die Klagen wurden nun in vollem Umfang abgewiesen. Aus Sicht des Gerichts konnte die EU-Kommission darlegen, dass in Anbetracht der erheblichen Verschärfungen der Anforderungen an „unannehmbare Auswirkungen der Wirkstoffe auf ...

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