Neue Liquiditätshilfedarlehen und Konditionen

Die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) in Frankfurt am Main bietet seit dem 11. August wieder neue Liquiditätshilfedarlehen für landwirtschaftliche Unternehmen an. Damit soll laut LR den landwirtschaftlichen Betrieben eine gezielte Förderung angeboten werden, die aufgrund von Wetterextremen, Pflanzen- oder Tierkrankheiten unerwartet starke Umsatzeinbußen und/oder Kostensteigerungen zu verkraften haben.
Aktuell sollen mit diesem Programm folgende Unternehmen gefördert werden:
  • Schweine und Geflügel haltende Betriebe, die von den wirtschaftlichen Folgen Dioxinbelasteter Futtermittel betroffen sind. Dazu zählen auch Preisrückgänge oder die Sperrung des Betriebes.
  • Unternehmen, die von den wirtschaftlichen Folgen des Befalls von Lebensmitteln durch EHEC-Bakterien betroffen sind. Dazu zählen insbesondere Gemüse anbauende Betriebe.
  • Unternehmen, die von den wirtschaftlichen Folgen der Spätfröste im April und Mai betroffen sind. Dazu zählen vor allem Obst und Gemüse anbauende Betriebe sowie Baumschulen und Weinbaubetriebe.
  • Unternehmen, die unter den schwierigen Vegetationsbedingungen im aktuellen Erntejahr (Trockenheit im Frühjahr sowie zu große Niederschlagsmengen während der Erntephase) zu leiden haben. Dazu zählen sowohl Ackerbau- als auch Futterbaubetriebe.

Die antragstellenden Betriebe müssen deutliche Ergebnisrückgänge gegenüber der Hausbank nachweisen, also mindestens 30 Prozent im jeweils betroffenen Betriebszweig.
Die Rentenbank hat zum dritten Mal innerhalb von vier Wochen eine Zinssenkung für ihre Förderkredite bekannt gegeben; diese neuen Konditionen gelten seit dem 18. August. Auch die betroffenen Betriebe, die ein Liquiditätshilfedarlehen über die Hausbank bei der Rentenbank beantragen wollen, können von der Zinssenkung profitieren. Die Unternehmen können zwischen Förderkrediten mit und ohne vorzeitigem Kündigungsrecht wählen.

Die Förderdarlehen werden zu besonders günstigen „LR-Top“-Konditionen mit Laufzeiten von vier, sechs oder zehn Jahren (mit einem tilgungsfreien Jahr) angeboten. In der günstigsten Preisklasse (A) liegt der Top-Zinssatz (effektiv) bei 3,12 Prozent mit zehn Jahren Laufzeit und zehnjähriger Zinsbindung und bei 2,62 Prozent mit nur fünfjähriger Zinsbindung. Die von der EU vorgegebenen Beihilfeobergrenzen sind zu beachten und einzuhalten.
Anträge für die Förderkredite im Bereich Liquiditätshilfe oder auch Wachstumsinvestitionen (Junglandwirte) und Neue Energien werden über die Hausbank gestellt und von dort – nach Prüfung der Bonitäten und Sicherheiten mit Einstufung in die entsprechende Preisklasse – nach Frankfurt an die Rentenbank übermittelt.
Aktuelle Informationen und Konditionen können über die Internetseite der LR, www.rentenbank.de, abgerufen werden oder per Fax-Abruf unter 069/2107-510 beziehungsweise -511;  -700.   Ulrich Stahl, LLH