Neuer Schulleiter an der LLH-Fachschule in Darmstadt

Friedrich Georg Hartmann übernimmt das Amt

Seit dem 1. September 2026 ist Friedrich Georg Hartmann Leiter der Zweijährigen Fachschule für Wirtschaft der Fachrichtung Agrarwirtschaft des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen (LLH) in Darmstadt. Der Agrarwissenschaftler ist seit 2013 als Fachschullehrer beim LLH tätig – zunächst am früheren Fachschulstandort in Griesheim, danach am heutigen Standort in Darmstadt. Nach dem ruhestandsbedingten Ausscheiden seiner Vorgängerin Friedlind Schäfer im März 2025 übernahm er bereits einen Teil der Aufgaben der Schulleitung.

Friedrich Georg Hartmann ist neuer Leiter der LLH-Fachschule in Darmstadt.

Foto: LLH

Für die Zukunft hat sich der neue Schulleiter einiges vorgenommen: Dazu gehören für ihn die Zukunftssicherung des Standorts, aktuelle Unterrichtsinhalte, eine stärkere Verzahnung von Lernfeldern und Fächern sowie die fachschulstandortübergreifende Zusammenarbeit. Ein Thema, das Friedrich Georg Hartmann dabei besonders beschäftigt, ist der Bedeutungszuwachs von Künstlicher Intelligenz (KI). „Bildung muss sich intensiv mit KI auseinandersetzen, Funktionsweisen ergründen, Unzulänglichkeiten erkennen sowie Aufwand und Nutzen gegenüberstellen“, erklärt er.

Dass dem 39-jährige Familienvater die Verbindung von Fachwissen und Praxis besonders wichtig ist, zeigt auch sein eigener beruflicher Werdegang. Nach dem Studium der Agrarwissenschaften an der Universität Hohenheim mit der Vertiefungsrichtung Agrartechnik sammelte Hartmann zunächst Erfahrungen in verschiedenen landwirtschaftlichen Betrieben. Anschließend arbeitete er unter anderem als Agraringenieur, als Assistent der Geschäftsführung und als Vertriebsspezialist im Landmaschinenbereich. Als Schulleiter möchte Hartmann die Studierenden nicht nur fachlich auf ihre berufliche Zukunft vorbereiten. Angesichts des technologischen und gesellschaftlichen Wandels gewinnen für ihn Fähigkeiten wie Kommunikation, Teamfähigkeit, Resilienz, Selbstreflexion sowie Zeitmanagement und Organisation zunehmend an Bedeutung.

LLH – LW 41/2026