Neues zur Düngeverordnung aus dem Ministerium

Vorläufige Karten im GeoBox-Viewer veröffentlicht

Die neuen, mit Nitrat belasteten sowie mit Phosphat eutrophierten Gebiete wurden vom Landesamt für Umwelt (LfU) berechnet und sind im Entwurfsstadium ab sofort im GeoBox-Viewer unter https://geobox-i.de/GBV-RLP/ flurstückspezifisch einsehbar. Das hat Landwirtschaftsstaatssekretär Andy Becht mitgeteilt und weist auf die noch notwendige Beschlussfassung des Kabinetts hin, bevor die Gebietsausweisung rechtsgültig wird.

„Mit der vorläufigen Einsicht wollen wir für die Landwirtschaft frühestmöglich größtmögliche Transparenz schaffen, auch wenn die letztgültige Rechtsverbindlichkeit bekanntlich erst mit dem endgültigen Beschluss der Landesdüngeverordnung im Kabinett eintritt“, sagte Landwirtschaftsstaatssekretär Andy Becht. Die Kabinettsbefassung soll noch in diesem Jahr erfolgen.

EU akzeptierte Ausweisung von 2021 nicht

Die ab der Düngung im Jahr 2023 geltende Neuausweisung der „roten“ und der „gelben“ Gebiete war notwendig, weil die Europäische Kommission die bisherige Vorgehensweise mit der Gebietsausweisung ab 2021 nicht akzeptiert hatte. Die Bundesregierung hat im August 2022 die Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung der mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) wie von der Kommission gefordert geändert. Daher müssen bis zum Jahresende die belasteten Gebiete durch alle Bundesländer neu ausgewiesen werden.

Nach aktuellem Stand werden in Rheinland-Pfalz etwa 28 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen (LF) als mit Nitrat belastete „rote Gebiete“ ausgewiesen, wobei erstmals auch zahlreiche Grünlandflächen betroffen sind. Bei der letzten Ausweisung zum 1. Januar 2021 waren es etwa 20 Prozent der LF, wie auch beim Phosphat. Als mit Phosphat belastet, eutrophiert und als „gelbe“ Gebiete werden ab 2023 jedoch nur noch rund 15 Prozent der Flächen ausgewiesen.

Staatssekretär Andy Becht betonte, dass er mit der Entscheidung der EU-Kommission nicht glücklich sei, weil die auch in Rheinland-Pfalz bisher angewandte und mit Hilfe des renommierten Thünen-Instituts erstellte Modellierung das Verursacherprinzip stärker berücksichtigt habe und die Gebietsausweisung gerechter und besser nachvollziehbar gewesen sei.

Nach den Maßgaben der EU werde jetzt allein das Vorsorgeprinzip verfolgt. Die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete erfolge entsprechend der EU-Vorgaben unabhängig von der aktuellen Nutzung oder der tatsächlichen Grundwasserneubildung rein nach den Nitrat-Messwerten der Grundwassermessstellen. Diese Werte seien aber nicht das Ergebnis heutiger Düngepraxis, sondern bildeten historische Einträge ab.

Ausnahme für gewässerschonendes Wirtschaften

Staatssekretär Andy Becht forderte daher erneut eine schnelle Abstimmung zwischen dem Bundeslandwirtschaftsministerium und den Ländern über eine Maßnahmendifferenzierung, damit Betriebe, die nachweislich gewässerschonend und mit geringen Stickstoff-Bilanzüberschüssen wirtschaften, von den Maßnahmen der Düngeverordnung in den mit Nitrat belasteten Gebieten ausgenommen werden. Dies war sowohl im Bundesrat als auch bei der Agrarministerkonferenz gefordert und von Rheinland-Pfalz unterstützt worden.

Mehr dazu und die genauen Abgrenzungen der Gebietskulisse in der Flurstückskarte ist im GeoBox-Viewer zu finden unter geobox-i.de/GBV-RLP/.

mwvlw – LW 48/2022