Neues Pflanzenschutzrecht: viel Schatten, etwas Licht

Vermutlich schon Ende des Monats treten die Verordnungen des neuen Pflanzenschutzgesetzes in Kraft. Vor allem die Bestimmungen zum Sachkundenachweis, also zur Berechtigung, beruflich Pflanzenschutzmittel einsetzen zu dürfen, haben es in sich.

Denn zum einen wird die Messlatte zur Erlangung des Sachkundenachweises höher gelegt, und zum anderen muss jeder Inhaber dieser Berechtigung diese alle drei Jahre durch die Teilnahme an anerkannten Fortbildungsmaßnahmen verlängern.

Abgesehen davon, dass dieser Nachweis in Form einer Kreditkarte, der bei der Offizialberatung beantragt werden muss, vermutlich nicht kostenlos sein wird, wird auch hier wieder der Dokumentations- und Verwaltungsaufwand weiter erhöht.

Leider wird es im privaten Haus- und Gartenbereich keine Änderun­gen geben, obwohl von dort nicht unerhebliche Mengen durch Überdosierungen und unsachgemäße Anwendungen – beispielsweise auf Hofflächen und Einfahrten – in die Kläranlagen und somit die Gewässer gelangen dürften. Sachkunde bei Kleingärtnern, die im Bau- oder Gartenmarkt Glyphosatmittel kaufen? Fehlanzeige! Aber wehe, es werden Rückstände gefunden, dann waren es wieder die Bauern!

Ein weiterer Punkt der neuen Regelungen betrifft die nun anstehenden Kontrollen von Pflanzenschutzgeräten. Hier wird der Kontrollrhythmus von zwei auf drei Jahre angehoben, das heißt, es wird für den Praktiker endlich einmal etwas einfacher und billiger!

Näheres zum neuen Pflanzenschutzrecht und zur Spritzenkon­trolle lesen Sie in dieser Ausgabe in der Rubrik Pflanzenbau.

Karsten Becker