Niedriger Steuersatz auch bei Dürre gefordert
Landwirte beim Umgang mit Wetterrisiken unterstützen
Das Land Rheinland-Pfalz setzt sich über den Bundesrat für die Landwirtschaft ein. Der Ministerrat hat auf Vorlage von Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing eine Bundesratsentschließung beschlossen, mit dem Ziel die Landwirtschaft beim Umgang mit den Folgen von Wetterrisiken zu unterstützen. Rheinland-Pfalz fordert, die Steuer bei Dürreversicherungen auf den einheitlich niedrigen Satz von Mehrgefahrenversicherungen zu senken.
Zudem wird die Bundesregierung gebeten, weitere Maßnahmen zur Bewältigung der durch den Klimawandel verursachten Folgen für die Landwirtschaft zu ermöglichen.„Infolge des Klimawandels nehmen Wetterrisiken zu, die erhebliche Folgen für die Erträge in der Landwirtschaft und im Weinbau haben können. Unsere Landwirtinnen und Landwirte spüren die Konsequenzen des Klimawandels ganz konkret in ihrer tagtäglichen Arbeit. Wir müssen sie dabei unterstützen, mit den Folgen der zunehmenden Extremwetterlagen umzugehen“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.
Das Land Rheinland-Pfalz setzt sich dafür ein, den Steuersatz auf Dürreversicherungen von 19 Prozent der Versicherungsprämie auf 0,03 Prozent der Versicherungssumme zu senken und damit an den niedrigen Satz für Mehrgefahrenversicherungen anzugleichen. „Die Steuer auf Dürreversicherungen ist kontraproduktiv und wirkt wie eine Strafsteuer“, sagte Wissing.
Ebenfalls bittet das Land die Bundesregierung, weitergehende Instrumente staatlicher Unterstützung für das land- und forstwirtschaftliche Risikomanagement zu ermöglichen. „Wir möchten die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) um einen neuen Fördergrundsatz erweitern, der es ermöglicht, Maßnahmen zur Bewältigung der durch den Klimawandel verursachten Folgen für die Landwirtschaft zu unterstützen“, sagte Wissing.
Denkbar seien weiterhin eine steuerliche Ausgleichsrücklage, Darlehenslösungen für die Bildung von Risikorücklagen, die Förderung von Mehrgefahrenversicherungen oder von Versicherungen gegen einzelne Elementargefahren. Hier fordert Rheinland-Pfalz die Bundesregierung auf, Möglichkeiten zur Unterstützung der Landwirtschaft gemeinsam mit den Ländern zu prüfen.
Derzeit besteht für die Elementargefahren Hagel, Sturm, Starkfrost, Starkregen und Überschwemmungen über Bodenerzeugnissen ein ermäßigter Versicherungssteuersatz von einheitlich 0,03 Prozent der Versicherungssumme. Von dieser Regelung ist das Risiko Dürre bislang ausgenommen. Hier gilt ein Steuersatz von 19 Prozent der Versicherungsprämie.
mwvlw – LW 22/2019