Novelle der Biomasseverordnung
Biomasseverordnung darf Holzenergie nicht ausbremsen
Im Zuge der Umsetzung der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) plant die Bundesregierung, zahlreiche Holzsortimente pauschal aus der Biomasseverordnung (BiomasseV) auszuschließen. Dadurch würde die energetische Nutzung von Holz massiv erschwert. Der Fachverband Holzenergie im Bundesverband Bioenergie, der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband, die Familienbetriebe Land und Forst sowie die AGDW – Die Waldeigentümer kritisieren das Vorhaben scharf und fordern eine Korrektur: Holz ist ein unverzichtbarer Pfeiler der Energiewende und die energetische Nutzung muss auch in Zukunft vollumfänglich möglich bleiben.
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