Novelle der Biomasseverordnung

Biomasseverordnung darf Holzenergie nicht ausbremsen

Im Zuge der Umsetzung der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) plant die Bundesregierung, zahlreiche Holzsortimente pauschal aus der Biomasseverordnung (BiomasseV) auszuschließen. Dadurch würde die energetische Nutzung von Holz massiv erschwert. Der Fachverband Holzenergie im Bundesverband Bioenergie, der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband, die Familienbetriebe Land und Forst sowie die AGDW – Die Waldeigentümer kritisieren das Vorhaben scharf und fordern eine Korrektur: Holz ist ein unverzichtbarer Pfeiler der Energiewende und die energetische Nutzung muss auch in Zukunft vollumfänglich möglich bleiben.

Mit der Novelle der BiomasseV setzt die Bundesregierung die Vorgaben der RED III für die künftige Förderfähigkeit von Biomasse in nationales Recht um. Dabei legt die BiomasseV fest, welche Einsatzstoffe ...

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