Nun geht es in die Übergangsphase
Pfälzer Klein- und Obstbrenner tagten in Ilbesheim
Bei der Mitgliederversammlung der Pfälzer Klein- und Obstbrenner am 10. März in Ilbesheim in der Dorfgemeinschaftshalle konnte der Vorsitzende Otto Hey den Geschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Klein- und Obstbrenner, Gerald Erdrich, sowie Direktionspräsident, Dietmar Jakobs aus Neustadt, Gerald Braun aus Saarbrücken und Peter Lamatsch aus Stuttgart begrüßen.

Foto: Setzepfand
Die Pfalz sei eine florierende Tourismusregion mit viel Direktvermarktung, sodass die Brände bereits heute in vielen Weingütern ganz selbstverständlich dazugehören, sagte Hey. Mit der Edelbrandprämierung bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz sei ein gutes Instrument zur Qualitätssteigerung geschaffen worden. Der Brennertag am DLR Rheinpfalz gebe Unterstützung bei der Selbstvermarktung und in fachlichen Fragen. Es sei nun an den Brennern, ihre Hausaufgaben zu machen.
Streuobstwiesen gehören zur Südpfalz
Landrätin Theresia Riedmaier sprach so manchem Brenner aus dem Herzen: „Es braucht nicht nur viel Zeit für die Pflege der Streuobstwiesen, viel Handarbeit und Freude, um ein Kunsthandwerk, den Obstbrand, herzustellen. Es braucht auch die ganze Familie, die dann die Vermarktung übernimmt, die den Rücken frei hält für das Brennen.“
Und dies, obwohl kein Brenner den Mindestlohn erlangen werde, ergänzte Gerald Erdrich, der Geschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Klein- und Obstbrenner, der das Brennen zur Obstverwertung, zur Ergänzung der Direktvermarktung und als Liebhaberei sieht.
Dass die Streuobstwiesen der Region Südpfalz ihre Struktur geben, sie attraktiv machen und dabei noch einen großen Beitrag für den Umwelt- und Naturschutz leisten, das betonte Torsten Blank, der Verbandsbürgermeister von Landau-Land. Er hoffe, dass diese auch über das Branntweinmonopol hinaus erhalten bleiben. Auch Kammerpräsident Ökonomierat Norbert Schindler sprach sich für den Erhalt der Brenner in der Pfalz aus und ermunterte diese, die Herausforderungen der Selbstvermarktung anzunehmen und an der Edelbrandprämierung der Kammer teilzunehmen, auch eine Genossenschaft wäre denkbar. In eigener Sache legte Schindler fest, dass er zwar sein Mandat als Bundestagsabgeordneter abgebe, nicht jedoch sein Amt als Kammerpräsident.

Foto: Setzepfand
Weiterhin Verkauf mit Vor- und Nachlauf möglich
Über das Veräußern des Alkohols nach dem Brennen, bemerkte Erdrich, dass der Alkohol weiterhin mit Vor-, Mittel- und Nachlauf an den Alkoholhändler veräußert werden könne. Dabei gebe es zwei Varianten:
- Der Alkohol werde ungetrennt abgeliefert, wenn er danach technisch getrennt werde.
- Vor- und Nachlauf sollen getrennt vom Mittellauf abgeliefert werden.
Der Geschäftsführer der Klein- und Obstbrenner wies darüber hinaus auf die Verpackungsverordnung hin. Er gehe davon aus, dass die Pfandfreiheit bleibe, doch müsse sich der ErstÂinverkehrbringer einem Entsorgungsunternehmen anschließen. Das koste 75 Euro/Jahr. Wichtig, nannte Erdrich auch die Streitbeilegungsverordnung. Wer einen Online-Shop betreibe und mehr als zehn Mitarbeiter beschäftige, inklusive Saisonarbeitskräfte, der müsse in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erwähnen, dass es eine Streitbeilegungsverordnung gibt und Sie müssen schreiben, ob Sie daran teilnehmen. Wer nicht daran teilnimmt, kann nicht belangt werden bei Beschwerden und ist juristisch in dieser Sache nicht angreifbar. „Nehmen Sie das nicht auf die leichte Schulter“, mahnte Erdrich, findige Juristen seien aktiv.
Dietmar Jakobs von der Generalzolldirektion Neustadt ging in seinem Vortrag auf das neue Alkoholsteuergesetz ein. Dieses Thema wird das LW in einem gesonderten Artikel aufnehmen.
zep – LW 12/2017