Obstbaubetriebe in Rheinland-Pfalz können jetzt Anträge auf Finanzhilfen stellen
Gewährung von Finanzhilfen
Obstbaubetriebe, die durch die Spätfröste im April existenzbedrohende Schäden erlitten haben, können nun innerhalb eines Monats die Anträge auf Gewährung von Finanzhilfen stellen.

Foto: Setzepfand
Damit sind formell die Voraussetzungen zur Umsetzung der vom Land vorgesehenen Hilfen geschaffen. Anträge zur Gewährung dieser Finanzhilfen müssen nun innerhalb einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe der Feststellung im Staatsanzeiger der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier vorgelegt werden. Grundlage für diese Anträge sind die bereits durch die Obstbaubetriebe der ADD vorgelegten Schadensmeldungen. Berücksichtigt werden können nur Anträge über Schadensmeldungen, die der ADD bis spätestens Freitag, den 28. Juli 2017 vorlagen.
Der Antragsvordruck steht auf der Homepage der ADD bereit unter add.rlp.de/de/themen/foerderungen/im-brand-und-katastrophenschutz/gewaehrung-staatlicher-finanzhilfen-elementarschaeden/
mwvlw – LW 31/2017