Öffnungsklausel für tiergerechte Haltungsverfahren in der TA Luft
Zielkonflikte zwischen Umwelt- und Tierschutz entschärfen
Die Bundesregierung will bei der anstehenden Novellierung der „Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft“ (TA Luft) offenbar Zielkonflikte zwischen dem Umwelt- und dem Tierschutz entschärfen. Bei den Vorsorgeanforderungen für große, immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Tierhaltungsanlagen sei eine Öffnungsklausel für tiergerechte Haltungsverfahren vorgesehen, teilte die Regierung jetzt in ihrer Antwort auf eine Anfrage der FDP im Bundestag mit.
Danach soll die Öffnungsklausel den Genehmigungsbehörden ermöglichen, bei Haltungsverfahren, die dem Tierwohl dienen, von den allgemein gültigen Anforderungen abzuweichen, wenn deren Anwendung nicht möglich sei. Für qualitätsgesicherte Haltungsverfahren, die nachweislich ...
Login
Als Abonnent haben Sie freien Zugriff auf alle Bereiche von lw-heute.de.
Um Zugang zum Mitgliederbereich zu erhalten, geben Sie bitte Ihre Abo-Nummer und ihre Postleitzahl ein.
Noch kein Abonnent?
Ihr Abo – Ihre Vorteile – Jetzt sichern!
- Vollzugriff zum Mitgliedsbereich auf www.lw-heute.de
- Vollzugriff auf die Agrar Anzeigenbörse, dem größten Onlinemarktplatz für landwirtschaftliche Gelegenheitsanzeigen
- Vielfältige Prämien zur Wahl