Orientierungswerte bei kleineren Wildschäden

Neue Richtsatztabelle 2018

Wenn es um die Regulierung kleinerer Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen geht, ist die jährlich kurz nach der Ernte erscheinende Richtsatztabelle der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz eine bewährte Grundlage für die gütliche Einigung vor Ort. Dies belegt die hohe Nachfrage sowohl von Geschädigten als auch von Ersatzpflichtigen.

Für kleinere Wildschäden stellt die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zwei Tabellen zur Orientierung zur Verfügung. Bei Größeren Schäden ist unbedingt ein Gutachter hinzuzuziehen.

Foto: djv

Egal ob es sich um einen Wildschaden, einen Flurschaden durch Kraftfahrzeuge oder einen Eingriff durch Bau- oder Vermessungsarbeiten handelt, die Richtwerte sollen helfen, den entstandenen Schaden eines Landwirts sachgerecht, schnell und möglichst unbürokratisch zu ermitteln. Die neue Tabelle für das Wirtschaftsjahr 2018/2019 steht ab sofort auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer zum Download bereit und kann auf Wunsch auch in gedruckter Form bestellt werden.

Die im vergangenen Jahr vorgenommene Änderung der Systematik bei den Richtwerten zum Dauergrünland wurde aufgrund der überwiegend positiven Rückmeldungen beibehalten. Es hat sich gezeigt, dass so eine einfachere und praktikablere Handhabung der Tabelle möglich ist.

Durch die extreme Trockenheit in den vergangenen Monaten ist insbesondere die Verfügbarkeit von Raufutter nicht überall in ausreichendem Maß gegeben. Eine innerbetriebliche Kompensation der Futterverluste kann sich, wie auch der Zukauf gleichen Futters, mitunter schwierig gestalten und die Beschaffung von Ersatzfutter damit häufiger als in „normalen“ Jahren erforderlich werden.

Richtsätze gelten als Orientierungshilfe

In der Tabelle können jeweils die Werte für den Aufwuchs abgelesen werden. Sie sind in Cent pro Quadratmeter angegeben. Bei größeren Schäden über 750 Euro, bei besonders komplexen Schadenskonstellationen oder in Streitfällen empfiehlt die Landwirtschaftkammer, sich zwecks individueller Schadensberechnung an einen öffentlich bestellten und vereidigten landwirtschaftlichen Sachverständigen zu wenden. Dieser wird dann eine genaue Begutachtung und Bewertung vornehmen, bei der er standort- sowie kulturspezifische und betriebliche Besonderheiten genauso berücksichtigen kann wie gegebenenfalls schadensmindernde Umstände.

Es gilt zu beachten, dass es sich, wie in der Bezeichnung „Richtsätze“ zum Ausdruck kommt, um Orientierungswerte und nicht um ständig aktualisierte, absolut zeitnahe Zahlen handelt. Die in den Tabellen zu findenden Marktdaten stammen aus dem Erntezeitraum 2018. Berücksichtigt man dies bei der Anwendung der Tabelle entsprechend und passt im einzelnen Schadensfall gegebenenfalls nach oben oder unten an, so sollten die Richtsätze in der landwirtschaftlichen Praxis und auch in der Verwaltung oder bei Versicherungen ein gutes und brauchbares Instrument sein, um zu unbürokratischen, schnellen und sachgerechten Einigungen vor Ort zu kommen.

Weitere fachliche Infos (Broschüren, Internetlinks) sowie eine Liste der von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen finden sich ebenfalls auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer unter www.lwk-rlp.de / Beratung / Sachverständigenwesen oder www.lwk-rlp.de / Beratung / Wildschaden. Hier findet sich auch ein Verweis auf die Internetseiten des Regierungspräsidiums Kassel, das eine Richtsatztabelle für Kulturen aus ökologischem Anbau bereithält, die auch in Rheinland-Pfalz Anwendung finden kann.

Jan Hendrik Müller – LW 38/2018