Pflege-Rente: Einmal investieren und dauerhaft profitieren
Die Leistungen im Pflegefall sind eine lebenslange Pflegerente bei Pflegestufe III von 100 Prozent, bei Stufe II von 60 Prozent und von 30 Prozent bei Pflegestufe I; 30 Prozent der versicherten Pflege-Rente werden bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz wie bei Demenz, geistiger Behinderung oder bei psychischen Erkrankungen gezahlt.
Wer sich für diese Pflege-Rente entscheidet, entscheidet sich auch für eine Lösung, bei der das eingezahlte Kapital für die Hinterbliebenen erhalten bleibt. Die Auszahlung an die Hinterbliebenen wird über eine TodesfallleisÂtung sichergestellt: Sie entspricht zu Vertragsbeginn dem Einmalbeitrag und je nach Ãœberschussbeteiligung kann die Todesfallleistung im weiteren Verlauf deutlich über dem Einmalbeitrag liegen. Gezahlte Pflegerenten und Entnahmen haben Auswirkungen auf die Todesfallleistung.
Diese Pflege-Rente ermöglich auch Kapitalentnahmen: Ein Teil des Einmalbeitrages steht für Entnahmen während der Vertragslaufzeit zur Verfügung (bis zu einem Restguthaben von 1000 Euro; durch Entnahmen sinkt die Todesfallleistung). Dieser Teil bleibt bei Zahlung einer Pflegerente vollständig erhalten.
Das Leben ändert sich und damit auch der Vorsorgebedarf. Deshalb kann man bei Vertragsbeginn eine jährliche Pflegerentenerhöhung für die ersten 15 Jahre vereinbaren.
Für Fragen stehen die Makler der MS Friedrichsdorf und der MSU Landau zur Verfügung.
Joachim Müller, MSU, Versicherungsmakler