Pflege- und Vermögensschutz

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die finanziellen Belastungen von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen bei weitem nicht ab. Durch steigende Lebenserwartung und sinkende Geburtenraten wird diese Lücke immer größer. Mit einem „Pflege- und Vermögensschutz“ kann man vermeiden, dass eigenes Vermögen zur Pflegekasse wird. 
Wer zwischen 18 und 75 Jahre alt ist, sollte einen „Sofortschutz“ wählen. Bei diesem Modell ist ein sofortiger Versicherungsschutz gegeben und im Leistungsfall besteht Anspruch auf bis zu 42 000 Euro garantierter Pflegerente in Pflegestufe III. Höhere Summen sind auf Anfrage möglich. Eine Gesundheitsprüfung ist erforderlich.
Wer zwischen 40 und 70 Jahre alt ist, sollte einen „Aufbauplan“ wählen. Hier bekommt man nach einer kurzen Gesundheitserklärung sofortigen Schutz mit bis zu 24 000 Euro garantierter Pflegerente in Pflegestufe III nach Ende der Aufbauphase. Ein nachträglicher Umtausch eines Aufbauplans in den Sofortschutz oder eine Kombination mit diesem ist nicht möglich.
Von Vorteil ist die Flexibilität: Beispielsweise ist der Einmalbeitrag mit einem laufenden Beitrag kombinierbar. Eine „Geld-zurück-Garantie“, lebenslange Rentenleistung und Todesfallleistung vor und nach Pflegerentenbeginn sind ebenfalls kombinierbar. Leistungen stehen in allen Pflegestufen zur Verfügung – auch bei Demenz. Weitere detaillierte Auskünfte sind unverbindlich und neutral bei denVersicherungsmaklern der Bauernverbände MS Friedrichsdorf und MSU Landau erhältlich. 
Joachim Müller, MSU