Polen und Bulgarien nun Hochinzidenzgebiete
SAK

Foto: Setzepfand
Was gilt es zu beachten?
- Die Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests ist bei der Einreise obligatorisch (Abstrichentnahme maximal 48 Stunden vor dem Einreisetag, Ausnahmen für Berufspendler, nicht jedoch für SAK),
- abhängig von der jeweiligen Corona-Landesverordnung ist eine Freitestung nicht mehr möglich,
- Abhängig von der jeweiligen Corona-Landesverordnung entfällt die Möglichkeit der Arbeitsquarantäne.
Die Corona-Landesverordnungen sind zu beachten.